AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Mitgliedschaft / Vertragspartner
Diese Mitgliedschafts-
Vertragsabschlussbedingungen gelten ausschließlich für natürliche Personen und
gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich- rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende
oder von unseren Verkaufsbedingungen/Vertragsabschlussbedingungen, abweichende
Bedingungen des Bestellers/ Antragstellers erkennen wir nur an, wenn wir
ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Jede Mitgliedschaft ist
ausschließlich freiwillig und muss nicht abgeschlossen werden, wenn dies der
Vorstand im Rahmen der Leistungserbringung nicht für notwendig hält. Rechte und
Pflichten ergeben sich aus den einzelnen Mitgliedschaftsarten. Dem Vorstand des
AuPairVerein.de®e.V. bleibt das Recht, selbst entscheiden zu können, ob ein
Mitgliedschaftsantrag angenommen oder abgelehnt wird. Es obliegt dem Vorstand
des AuPairVerein.de®e.V. ob eine Leistung nach objektiver Betrachtung gewährt
oder verwehrt werden kann. Au Pair sind beitragsfreie Mitglieder, wenn diese
sich bereits in Deutschland aufhalten. Au Pair- Mitgliedschaften, beantragt
über Sprachschulen oder Organisationen im Ausland, sind beitragsfrei. Externe
zugelassenen Au Pair- Mitgliedschaften sind beitragspflichtig.
1.1 Nutzungsbedingungen
Jeder Nutzer unserer freiwilligen
Leistung, Dienstleistung, Vereinstätigkeit und allgemeinen Tätigkeit,
gleichwohl ob AuPair*, AuPair*- Bewerber*/Anwärter*, Student*, Gastfamilie*,
angehende Gastfamilie*, Interessent*, Geschäftspartner*, AuPair-Agentur*, Vermittler*,
Sprachschule* oder Sonstige*, erklären sich bereit, die Verordnungen aus dem
Merkblatt für Au Pair nach §12 BeschV und der Fachlichen Weisung -
Aufenthaltsgesetz §19c einzuhalten. Der AuPairVerein.de®e.V. kann bei Verstößen
d.g. Verordnungen den Ausschluss von Leistungen erwirken und ein Verbot der
Nutzung aussprechen. In Härtefällen vertritt der AuPairVerein.de®e.V.
geschädigte Nutzer in und mit Vollmacht gegenüber des Beschuldigten. Alle
Parteien sind stehts daran gebunden, nur Dokumente der Bundesagentur für Arbeit
zu nutzen.
1.2 Alle
o.g. * Benutzer aus Punkt 1.1 Zeile 1 und 2 unserer Dienste, Leistungen
oder Gefälligkeiten, ob in Auftrag gegebene Leistungsansprüche oder kostenfreie
Leistungen sind verpflichtet uns gegenüber nur wahrheitsgemäße angaben zu
machen. Der AuPairVerein.de®e.V. übernimmt die Daten zum Erstellen von diversen
Dokumenten, die für die Umsetzung der Leistungen im Rahmen des
Au-Pair-Programms notwendig sind und übermittelt diese Dokumente (auch für
Visa-Anträge) an den Auftraggeber*/Benutzer*. Der Benutzer bestätigt mit seiner
Unterschrift nochmals die wahrheitsgemäßen Angaben. Der AuPairVerein.de®e.V.
unterstützt lediglich die Anliegen und die Dokumentenerstellung der
Auftraggeber an Hand dessen Angaben und schließt zugleich jegliche Haftung des
AuPairVerein.de®e.V. aus.
2. Diese Mitgliedschafts-
Vertragsabschlussbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Besteller / Antragsteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte
verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem
Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).
3. Einzelfallentscheidungen
Im Einzelfall getroffene, individuelle
Vereinbarungen mit dem Mitgliedschaftsantragssteller oder Fördermitglieder
(einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall,
Vorrang vor diesen Mitgliedschaftsarten . Für den Inhalt derartiger
Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag
bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern ein Antrag auf Mitgliedschaft
anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen oder
ablehnen. Kostenpflichtige
Dienstleistungen werden über Outsourcing angeboten und werden über die CSR24.de
UG (haftungsbeschränkt) abgewickelt. Der AuPairVerein.de®e.V. dient hierbei
lediglich in beratender Funktion. (Beispielsweise bei Übersetzung und
Beglaubigung von Dokumenten oder bei Sprachschulen, oder anderweitigen
Vermittlungen die nicht in Verbindung mit dem Au Pair- Programm stehen)
Der AuPairVerein.de®e.V. verbucht
lediglich Mitgliedsbeiträge und Spenden oder sonstige Zuwendungen auf das Konto
des AuPairVerein.de®e.V. Als Konto des Au Pair- Verein dient lediglich das
Konto PayPal: info(AT)aupairverein.de, alle anderen angegebenen Konten werden
lediglich als Hilfsmittel zum Geldtransfer genutzt. Daraus ergibt sich die Kooperation
der CSR24.de UG (haftungsbeschränkt) zu Rechnungserstellung.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der
Antragserteilung dem Antragssteller überlassenen Unterlagen – auch in
elektronischer Form –, wie z. B. persönliche Informationen, Bilder und
Dokumente, etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese
Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir
erteilen dazu dem Antragssteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§ 4 Beiträge, Preise und Zahlung
1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich
vereinbart wird, gelten unsere Preise und Gebühren ab
Antragszustimmung ausschließlich. Zuzüglich, oder ohne Mehrwertsteuer in
jeweils gültiger Höhe. Kosten der individuellen Angebotsform werden gesondert
in Rechnung gestellt. Zum 01.09.2024 wird die Rechnungsstellung, Verwaltung der
Buchhaltung, personalwirtschaftliche Tätigkeit, national und international
durch unseren Kooperationspartner CSR24.de UG (haftungsbeschränkt) ausgeführt. Sowie
die Verwaltung des Debitoren und Kreditoren- Management ist an die CSR24.de UG
(haftungsbeschränkt) ausgelagert. Die CSR24.de UG (haftungsbeschränkt) behält
die Dienstleistungsvergütung direkt ein und führt den Anteil des
AuPairVerein.de®e.V. direkt an den Verein auf das Vereinskonto ab. Die
Dienstleistungsvergütung entspricht je nach Aufwand einem Stundensatz von
30,00€. Dem Verein bleibt das Recht vorbehalten, eigene Rechnungen zu erstellen
und nutzt die CSR24.de UG (haftungsbeschränkt) als externer Dienstleister.
2. Sie erklären sich mit gestellter
Anfrage bereits vor einer Zusammenarbeit mit unseren
Preisen und Gebühren einverstanden. Preise und Gebühren variieren je nach
Beschlüssen der Mitgliederversammlung und sind immer aktuell auf https://www.aupairverein.de/preise-.html
einzusehen.
Die Zahlung der Mitgliedsgebühren / der
Buchung hat ausschließlich und vor Mitgliedschaftsbeginn auf das genannte Konto
der Originalrechnung zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen.
2.2 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist
der Mitgliedsbeitrag innerhalb von 5 Tagen und /oder vor Mitgliedschaft fällig.
Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Sofern keine Festpreisabrede getroffen
wurde, bleiben angemessene Beitragsänderungen wegen
veränderter Lohn-, Material- und Betriebskosten, die 3 Monate oder später nach
Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 5 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
ist das Mitglied nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Spenden von Geld- und Sachleistungen
1. Werden und können nicht von
Mitgliedsbeiträgen befreien und nicht verrechnet werden
2. Spenden sind zur jeder Zeit auf das
Vereinskonto PayPal: info(AT)aupairverein.de möglich
3. Der Spender erhält nach Buchung einen
Beleg über die erfolgte Spende, diese ist jedoch nicht als Spende beim
Finanzamt anzugeben. Der Verein wurde nicht als allgemeinnützig anerkannt, da
er in der direkten Konkurrenz zu Au Pair- Agenturen angesehen werden kann.
§ 8 Mitgliedsgebührenvorbehalt
1. Hat der Antragsteller auf
Mitgliedschaft den vollen Jahresbetrag entrichtet und scheidet (außer bei Tod)
vorzeitig aus dem Verein aus, so behält sich der Verein vor, die Mitgliedsbeiträge
zu verrechnen, zu erstatten oder einzubehalten.
§ 10 Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten
Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland (CISG).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser
Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt
(Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der
Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den
Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niedergelegt.
§ 11 Variablen
1. Wir sind ständig daran den Verein zu
verbessern, den Internetauftritt klar und verständlich zu gestalten und unsere
Leistungen besser zu definieren und auszubauen, ohne dass hierbei die
Satzungsgrundsätze ihre Wirkung verlieren. Daher ist festgelegt, dass
individuelle Projekte des Vereins, so mal diese einen individuellen Zweck
dienen, und den Au Pair und/oder den Gastfamilien zu Gute kommen gestattet.
§ 12 Haftungsausschluss NEU ab 06.04.2024
1. der AuPairVerein.de®e.V. übernimmt kein
Gewähr auf Erfolg bei Gastfamilien- AuPair- Beschäftigungsverhältnisse. Eine Au
Pair- Beschäftigung setzt immer eine sozialkompetente und gesunde
zwischenmenschliche Beziehung voraus. Der AuPairVerein.de®e.V. wird niemals in
familiäre Verhältnisse eingreifen. Die beratende und hilfestellende Betreuung
von Gastfamilien obliegt rein dem freiwilligen Engagement des
AuPairVerein.de®e.V. zum Erreichen des persönlichen Zieles des AuPairVerein.de®e.V.,
dass AuPair- Programm wieder zum eigentlichen Sinn und Zweck zu machen.
2. Der AuPairVerein.de®e.V. greift bei
verordnungswidrigen Verhalten oder Verhältnissen beratend zum Schutz der Au
Pair ein und vertritt diese, wenn glaubhaft eine Verletzung des §12 BeschV
vorliegt. Auch bei einem beratenden Eingreifen in eine Au Pair
Beschäftigungsbeziehung übernimmt der AuPairVerein.de®e.V. keine Haftung für
etwaige Nachteile der Parteien. Entscheider nach einer Beratung sind in jedem
Fall die Gastfamilie und/oder das Au Pair und somit in der Haftung.
3. Der AuPairVerein.de®e.V. übernimmt
keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben von Gastfamilien
und/oder Au Pair. Der AuPairVerein.de®e.V. kann nur die ihm überlassenen
Dokumente verwenden und verarbeiten.
4. Der AuPairVerein.de®e.V. übernimmt trotz
des überdurchschnittlichen Engagements nur die Rolle Gastfamilien und AuPair
erfolgreich zusammenzubringen.
§ 13 Vergehen, Verstöße und Konsequenzen
1. Wer widerrechtlich den Namen, die
registrierte Marke* "AuPairVerein.de®e.V., AuPairVerein,
www.aupairverein.de" zur Zwecken der Selbstdarstellung, Verkaufsabsichten,
Vermittlungsabsichten, Marketingabsichten, o.Ä. verwendet, muss mit rechtlichen
Konsequenzen und empfindlichen Geldstrafen rechnen. Empfehlungen unter Gebrauch
der Namensgebung sind gestattet.
2.Wer widerrechtlich den Namen*
AuPairVerein zur Selbstdarstellung, bei übler Nachrede, Verleumdung oder zur
Verbreitung von Unwahrheiten nutzt, muss mit, unter Umständen, strafrechtlichen
Konsequenzen rechnen.
3. Der § 13 AGB bezieht sich in dieser
Hinsicht auf den § 12 AGB Haftungsausschluss.
§ 14 Erklärung der Gastfamilien
1. Gastfamilien nehmen zur Kenntnis, dass das
Au Pair- Programm ein kulturelles Austauschprogramm ist und dem jungen Menschen
die Kultur, die Sprache, die Traditionen und die allgemeinen Eigenschaften
„Leben in Deutschland“ nahe zu bringen. Ein Au Pair ist keine Arbeitskraft, wie
in einer gewöhnlichen Beschäftigung.
2. Damit ein Au-Pair-Aufenthalt erfolgreich
verläuft, ist ein gutes Verhältnis zur Gastfamilie notwendig. Das Au-Pair
Mädchen oder der Junge soll in die Gastfamilie integriert werden. Es ist
erforderlich, dass Au-Pair und Gastfamilie dieselben Erwartungen voneinander
und den zu erfüllenden Aufgaben und über das Zusammenleben haben. Das muss
unbedingt im Vorfeld geklärt werden. Es geht ums Rauchen, Haustiere, eigenes
Bad, eine Stereoanlage oder ein Fernseher im Zimmer, das Einladen von Freunden
und ähnliches. Das Zusammentreffen von Arbeits- und Lebensort ist das
Hauptproblem des Au-Pair-Aufenthalts. Man muss sich in Geduld, Wohlwollen,
Rücksichtnahme und Gutmütigkeit üben und man sollte eine diplomatische
Ausdrucksweise an den Tag legen können.
3. Unsere Au Pair werden auf das erste
Zusammentreffen in Deutschland mit den Gastfamilien in Theorie und Praxis
vorbereitet, dennoch gehen sehr oft die Vorstellungen was ein Au Pair ist,
andere Wege. In diesen Fällen stehen wir Gastfamilien und Au Pair zur Seite.
Wir treffen oft klare und objektive Aussagen zu diesem Thema. Ein wichtiger
Punkt muss Gastfamilien und auch Au Pair klar sein: auch wenn immer von Arbeit
oder Tätigkeit gesprochen wird, ein Au Pair ist keine Arbeitskraft, das Ziel
der Integration muss vom Au Pair gewollt und von der Gastfamilie auch
zugelassen werden.
4. Für diese Möglichkeit des kulturellen
Austauschprogramms erbringt das Au Pair eine Dienstleistung (Mitwirken bei der
Kinderbetreuung, Mitwirken bei einfachen Hausarbeiten, Bei der Betreuung von
Haustieren im allgemeinen Zusammenleben in der Gastfamilie.
5. Die Gastfamilie nimmt zur Kenntnis, dass
das Au Pair für die maximale Aufgabenerledigung im Schnitt von 6 Stunden pro
Tag, bzw. 30 Stunden in der Woche ein Taschengeld von 280,00€ im Monat erhält.
Es handelt sich bei dieser Zahlung um Taschengeld und nicht um eine Entlohnung.
Gastfamilien werden hiermit darüber Aufgeklärt, dass das Taschengeld nicht mit
dem tatsächlich geleisteten Stunden aufgerechnet werden kann. Beim Taschengeld
handelt es sich um eine pauschale Zahlung je Monat. In Ausnahmefällen kann
Taschengeld mit den tatsächlichen vertraglichen Tagen (nicht Anwesenheitstage) verrechnet
werden.
6. Dem Au Pair steht Erholungsurlaub von
einem Monat/Jahr (20 Tage bei einer 5 Tage- Woche / 24 Tage bei einer 6 Tage-
Woche) zu. Die regulären freien Tage sind hierbei mitzuberücksichtigen. Die
Gastfamilie kann Urlaub von 2 Wochen anordnen oder das Au Pair, bei
beidseitigem Einverständnis auch mit in den Urlaub nehmen. Urlaub muss von
beiden Seiten rechtzeitig (mind. 2 Wochen vorher) untereinander abgestimmt und
beidseitig zugestimmt werden. Urlaub ist in jedem Fall bezahlt, dem
entsprechend wird die Taschengeldzahlung fortgeführt. Anspruch auf Urlaub kann
mit 2 Tagen je absolviertem Au Pair- Beschäftigungsmonat beantragt/gewährt
werden.
7. Die Gastfamilie sollte (ggf. muss) dem Au
Pair Ausflüge zum kulturellen und sprachlichen Austausch ermöglichen.
8. Das Au Pair ist, dem Ziel des Au Pair-
Programms entsprechend verpflichtet, sich in der Gastfamilie zu integrieren,
dazu gehört es auch, am gemeinsamen Leben in der Gastfamilie außerhalb der
täglichen Aufgaben, teilzunehmen und mitzuwirken. Unsere Definition:
Tätigkeiten (Arbeit) ist nur das, was von der Gastfamilie per Anweisung dem Au
Pair übertragen worden ist. Das gemeinsame Zusammenleben und dazu gehört auch
zusammen kochen, den Tisch decken, im Garten spielen, etc. wird nicht als
Aufgaben (Arbeit) gewertet. Im Gegenzug ist die Gastfamilie auch verpflichtet,
die Integration in der Gastfamilie zuzulassen.
9. Dem Au Pair stehen 1,5 freie Tage/Woche
zu. Die freien Tage dürfen auch unter der Woche gegeben werden. Die freien Tage
müssen zusammenhängend gewährt werden. Die freien Tage sind nicht an das
Wochenende gebunden. Dem Au Pair stehen 4 freie Abende in der Woche zu. Wobei
der Abend i.d.R. nach der allgemeinen täglichen Routine der Gastfamilie
beginnt. Dies ist eine Einzelfallbetrachtungsweise und nicht nach Uhrzeit
definiert. Dem Au Pair steht ein freier Sonntag im Monat zu, der ausnahmslos
gewährt werden muss. Definition des AuPairVerein.de®e.V. „Freizeit und
Arbeitszeit“: 30 Stunden je Woche entspricht die Zeit, in der das Au Pair
Aufgaben nach Anweisung zu erledigen hat; 1,5 frei Tage/Woche, 4 freie
Abende/Woche und 1 freier Sonntag/Monat entspricht der fixierten freien Zeit
des Au Pair. = Die Zeiten dazwischen entspricht der Zeit des gemeinsamen
Familienlebens, des kulturellen Austausches, der gemeinsamen Aktivitäten, etc.
Diese Differenzzeiten sind keine „Arbeitszeit“ und auch keine „Freizeit“ des Au
Pair und/oder der Familie.
10. Zuschuss
zum Sprachkurs muss in Höhe von mind. 840€/ Jahr dem Au Pair zur Verfügung
gestellt werden, wenn das Au Pair einen Sprachkurs besucht. Die Gastfamilie
kann nicht gänzlich den Besuch eines Sprachkurses verwehren. Die Gastfamilie
hat die Möglichkeit, den Sprachkurs monatlich zu bezuschussen mit Zahlungen in
Höhe von mind. 70,00€/Monat beim Besuch des Au Pair eines Sprachkurses. Der
Zuschuss zum Sprachkurs verfällt bei Monaten, in denen das Au Pair keinen
Sprachkurs besucht nicht! Mit Beginn und Besuch eines Sprachkurses werden die
zurückgehaltenen Gelder des Zuschusses ausbezahlt. Zuschüsse zum Sprachkurs
werden nur in der tatsächlichen Höhe der Kosten eines Sprachkurses wahlweise an
das Au Pair oder an den Anbieter des Sprachkurses bezahlt.
11. Da
jedes Au Pair beim AuPairVerein.de®e.V. ein eingetragenes Mitglied ist, können
berechtigte Forderungen des Au Pair gegenüber der Gastfamilie durch den Verein
geltend gemacht werden.
12. Die dem Au Pair übertragenden Aufgaben dürfen unter keinen Umständen ein Hausarbeit von 50% der Gesamttätigkeit innerhalb der 6 Stunden erlaubter Aufgabenerteilung übersteigen. Dem Sinn entsprechend ist eine Tätigkeit mit Schwerpunkt Hausarbeit keine Aufgabe eines Aupair und kann unter Umständen als illegale Beschäftigung gewertet werden. Ein Au Pair hat lediglich die Arbeitserlaubnis als Au Pair und diese darf nicht zum Zweck einer Haushaltshilfe missbraucht werden.
Inhalte der AGB § 14 berufen sich auf die
Quelle §12 BeschV, §11 BeschV, § 19c AufenthG und sind mit Stand 01.01.2025 ©
Copyright – geschützt und Eigentum des AuPairVerein.de®e.V.
Rechtträger: AuPairVerein.de®e.V.,
Rosenweg 10, 88527 Unlingen,
Kontakt: info@aupairverein.de, www.aupairverein.de, Tel.:
+49 7374 920 494 6
Vorstand: Sascha
Rutzen
Steuernummer: 79060/00974
Eingetragener Verein: Registergericht
Ulm VR 722680
Deutsches Patent und Markenamt: DPMA
Registernummer 302024207757
Gerichtsstand: Amtsgericht
Ulm