AGB - Aupairverein.de

AuPairVerein.de®e.V.
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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Mitgliedschaft / Vertragspartner
Diese Mitgliedschafts- Vertragsabschlussbedingungen gelten ausschließlich für natürliche Personen und gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen/Vertragsabschlussbedingungen, abweichende Bedingungen des Bestellers/ Antragstellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Jede Mitgliedschaft ist ausschließlich freiwillig und muss nicht abgeschlossen werden, wenn dies der Vorstand im Rahmen der Leistungserbringung nicht für notwendig hält. Rechte und Pflichten ergeben sich aus den einzelnen Mitgliedschaftsarten. Dem Vorstand des AuPairVerein.de®e.V. bleibt das Recht, selbst entscheiden zu können, ob ein Mitgliedschaftsantrag angenommen oder abgelehnt wird. Es obliegt dem Vorstand des AuPairVerein.de®e.V. ob eine Leistung nach objektiver Betrachtung gewährt oder verwehrt werden kann. Au Pair sind beitragsfreie Mitglieder, wenn diese sich bereits in Deutschland aufhalten. Au Pair- Mitgliedschaften, beantragt über Sprachschulen oder Organisationen im Ausland, sind beitragsfrei. Externe zugelassenen Au Pair- Mitgliedschaften sind beitragspflichtig.
1.1 Nutzungsbedingungen
Jeder Nutzer unserer freiwilligen Leistung, Dienstleistung, Vereinstätigkeit und allgemeinen Tätigkeit, gleichwohl ob AuPair*, AuPair*- Bewerber*/Anwärter*, Student*, Gastfamilie*, angehende Gastfamilie*, Interessent*, Geschäftspartner*, AuPair-Agentur*, Vermittler*, Sprachschule* oder Sonstige*, erklären sich bereit, die Verordnungen aus dem Merkblatt für Au Pair nach §12 BeschV und der Fachlichen Weisung - Aufenthaltsgesetz §19c einzuhalten. Der AuPairVerein.de®e.V. kann bei Verstößen d.g. Verordnungen den Ausschluss von Leistungen erwirken und ein Verbot der Nutzung aussprechen. In Härtefällen vertritt der AuPairVerein.de®e.V. geschädigte Nutzer in und mit Vollmacht gegenüber des Beschuldigten. Alle Parteien sind stehts daran gebunden, nur Dokumente der Bundesagentur für Arbeit zu nutzen.
1.2 Alle o.g. * Benutzer aus Punkt 1.1 Zeile 1 und 2 unserer Dienste, Leistungen oder Gefälligkeiten, ob in Auftrag gegebene Leistungsansprüche oder kostenfreie Leistungen sind verpflichtet uns gegenüber nur wahrheitsgemäße angaben zu machen. Der AuPairVerein.de®e.V. übernimmt die Daten zum Erstellen von diversen Dokumenten, die für die Umsetzung der Leistungen im Rahmen des Au-Pair-Programms notwendig sind und übermittelt diese Dokumente (auch für Visa-Anträge) an den Auftraggeber*/Benutzer*. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift nochmals die wahrheitsgemäßen Angaben. Der AuPairVerein.de®e.V. unterstützt lediglich die Anliegen und die Dokumentenerstellung der Auftraggeber an Hand dessen Angaben und schließt zugleich jegliche Haftung des AuPairVerein.de®e.V. aus.         
2. Diese Mitgliedschafts- Vertragsabschlussbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller / Antragsteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).
3. Einzelfallentscheidungen     
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mitgliedschaftsantragssteller oder Fördermitglieder (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall, Vorrang vor diesen Mitgliedschaftsarten . Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern ein Antrag auf Mitgliedschaft anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen oder ablehnen. Kostenpflichtige Dienstleistungen werden über Outsourcing angeboten und werden über die CSR24.de UG (haftungsbeschränkt) abgewickelt. Der AuPairVerein.de®e.V. dient hierbei lediglich in beratender Funktion. (Beispielsweise bei Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten oder bei Sprachschulen, oder anderweitigen Vermittlungen die nicht in Verbindung mit dem Au Pair- Programm stehen)
Der AuPairVerein.de®e.V. verbucht lediglich Mitgliedsbeiträge und Spenden oder sonstige Zuwendungen auf das Konto des AuPairVerein.de®e.V. Als Konto des Au Pair- Verein dient lediglich das Konto PayPal: info(AT)aupairverein.de, alle anderen angegebenen Konten werden lediglich als Hilfsmittel zum Geldtransfer genutzt. Daraus ergibt sich die Kooperation der CSR24.de UG (haftungsbeschränkt) zu Rechnungserstellung.    
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Antragserteilung dem Antragssteller überlassenen Unterlagen  – auch in elektronischer Form –, wie z. B. persönliche Informationen, Bilder und Dokumente, etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Antragssteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§ 4 Beiträge, Preise und Zahlung
1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise und Gebühren ab Antragszustimmung ausschließlich.  Zuzüglich, oder ohne Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der individuellen Angebotsform werden gesondert in Rechnung gestellt. Zum 01.09.2024 wird die Rechnungsstellung, Verwaltung der Buchhaltung, personalwirtschaftliche Tätigkeit, national und international durch unseren Kooperationspartner CSR24.de UG (haftungsbeschränkt) ausgeführt. Sowie die Verwaltung des Debitoren und Kreditoren- Management ist an die CSR24.de UG (haftungsbeschränkt) ausgelagert. Die CSR24.de UG (haftungsbeschränkt) behält die Dienstleistungsvergütung direkt ein und führt den Anteil des AuPairVerein.de®e.V. direkt an den Verein auf das Vereinskonto ab. Die Dienstleistungsvergütung entspricht je nach Aufwand einem Stundensatz von 30,00€. Dem Verein bleibt das Recht vorbehalten, eigene Rechnungen zu erstellen und nutzt die CSR24.de UG (haftungsbeschränkt) als externer Dienstleister.
2. Sie erklären sich mit gestellter Anfrage bereits vor einer Zusammenarbeit mit unseren Preisen und Gebühren einverstanden. Preise und Gebühren variieren je nach Beschlüssen der Mitgliederversammlung und sind immer aktuell auf https://www.aupairverein.de/preise-.html einzusehen.
Die Zahlung der Mitgliedsgebühren / der Buchung hat ausschließlich und vor Mitgliedschaftsbeginn auf das genannte Konto der Originalrechnung zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen.
2.2 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Mitgliedsbeitrag innerhalb von 5 Tagen und /oder vor Mitgliedschaft fällig. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Beitragsänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Betriebskosten, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 5 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist das Mitglied nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Spenden von Geld- und Sachleistungen
1. Werden und können nicht von Mitgliedsbeiträgen befreien und nicht verrechnet werden
2. Spenden sind zur jeder Zeit auf das Vereinskonto PayPal: info(AT)aupairverein.de möglich
3. Der Spender erhält nach Buchung einen Beleg über die erfolgte Spende, diese ist jedoch nicht als Spende beim Finanzamt anzugeben. Der Verein wurde nicht als allgemeinnützig anerkannt, da er in der direkten Konkurrenz zu Au Pair- Agenturen angesehen werden kann.
§ 8 Mitgliedsgebührenvorbehalt
1. Hat der Antragsteller auf Mitgliedschaft den vollen Jahresbetrag entrichtet und scheidet (außer bei Tod) vorzeitig aus dem Verein aus, so behält sich der Verein vor, die Mitgliedsbeiträge zu verrechnen, zu erstatten oder einzubehalten.
§ 10 Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland  (CISG).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
§ 11 Variablen
1. Wir sind ständig daran den Verein zu verbessern, den Internetauftritt klar und verständlich zu gestalten und unsere Leistungen besser zu definieren und auszubauen, ohne dass hierbei die Satzungsgrundsätze ihre Wirkung verlieren. Daher ist festgelegt, dass individuelle Projekte des Vereins, so mal diese einen individuellen Zweck dienen, und den Au Pair und/oder den Gastfamilien zu Gute kommen gestattet.
§ 12 Haftungsausschluss NEU ab 06.04.2024
1. der AuPairVerein.de®e.V. übernimmt kein Gewähr auf Erfolg bei Gastfamilien- AuPair- Beschäftigungsverhältnisse. Eine Au Pair- Beschäftigung setzt immer eine sozialkompetente und gesunde zwischenmenschliche Beziehung voraus. Der AuPairVerein.de®e.V. wird niemals in familiäre Verhältnisse eingreifen. Die beratende und hilfestellende Betreuung von Gastfamilien obliegt rein dem freiwilligen Engagement des AuPairVerein.de®e.V. zum Erreichen des persönlichen Zieles des AuPairVerein.de®e.V., dass AuPair- Programm wieder zum eigentlichen Sinn und Zweck zu machen.
2. Der AuPairVerein.de®e.V. greift bei verordnungswidrigen Verhalten oder Verhältnissen beratend zum Schutz der Au Pair ein und vertritt diese, wenn glaubhaft eine Verletzung des §12 BeschV vorliegt. Auch bei einem beratenden Eingreifen in eine Au Pair Beschäftigungsbeziehung übernimmt der AuPairVerein.de®e.V. keine Haftung für etwaige Nachteile der Parteien. Entscheider nach einer Beratung sind in jedem Fall die Gastfamilie und/oder das Au Pair und somit in der Haftung.
3. Der AuPairVerein.de®e.V. übernimmt keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben von Gastfamilien und/oder Au Pair. Der AuPairVerein.de®e.V. kann nur die ihm überlassenen Dokumente verwenden und verarbeiten.
4. Der AuPairVerein.de®e.V. übernimmt trotz des überdurchschnittlichen Engagements nur die Rolle Gastfamilien und AuPair erfolgreich zusammenzubringen.
§ 13 Vergehen, Verstöße und Konsequenzen
1. Wer widerrechtlich den Namen, die registrierte Marke* "AuPairVerein.de®e.V., AuPairVerein, www.aupairverein.de" zur Zwecken der Selbstdarstellung, Verkaufsabsichten, Vermittlungsabsichten, Marketingabsichten, o.Ä. verwendet, muss mit rechtlichen Konsequenzen und empfindlichen Geldstrafen rechnen. Empfehlungen unter Gebrauch der Namensgebung sind gestattet.
2.Wer widerrechtlich den Namen* AuPairVerein zur Selbstdarstellung, bei übler Nachrede, Verleumdung oder zur Verbreitung von Unwahrheiten nutzt, muss mit, unter Umständen, strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
3. Der § 13 AGB bezieht sich in dieser Hinsicht auf den § 12 AGB Haftungsausschluss.  
§ 14 Erklärung der Gastfamilien
1. Gastfamilien nehmen zur Kenntnis, dass das Au Pair- Programm ein kulturelles Austauschprogramm ist und dem jungen Menschen die Kultur, die Sprache, die Traditionen und die allgemeinen Eigenschaften „Leben in Deutschland“ nahe zu bringen. Ein Au Pair ist keine Arbeitskraft, wie in einer gewöhnlichen Beschäftigung.
2. Damit ein Au-Pair-Aufenthalt erfolgreich verläuft, ist ein gutes Verhältnis zur Gastfamilie notwendig. Das Au-Pair Mädchen oder der Junge soll in die Gastfamilie integriert werden. Es ist erforderlich, dass Au-Pair und Gastfamilie dieselben Erwartungen voneinander und den zu erfüllenden Aufgaben und über das Zusammenleben haben. Das muss unbedingt im Vorfeld geklärt werden. Es geht ums Rauchen, Haustiere, eigenes Bad, eine Stereoanlage oder ein Fernseher im Zimmer, das Einladen von Freunden und ähnliches. Das Zusammentreffen von Arbeits- und Lebensort ist das Hauptproblem des Au-Pair-Aufenthalts. Man muss sich in Geduld, Wohlwollen, Rücksichtnahme und Gutmütigkeit üben und man sollte eine diplomatische Ausdrucksweise an den Tag legen können.
3. Unsere Au Pair werden auf das erste Zusammentreffen in Deutschland mit den Gastfamilien in Theorie und Praxis vorbereitet, dennoch gehen sehr oft die Vorstellungen was ein Au Pair ist, andere Wege. In diesen Fällen stehen wir Gastfamilien und Au Pair zur Seite. Wir treffen oft klare und objektive Aussagen zu diesem Thema. Ein wichtiger Punkt muss Gastfamilien und auch Au Pair klar sein: auch wenn immer von Arbeit oder Tätigkeit gesprochen wird, ein Au Pair ist keine Arbeitskraft, das Ziel der Integration muss vom Au Pair gewollt und von der Gastfamilie auch zugelassen werden.
4. Für diese Möglichkeit des kulturellen Austauschprogramms erbringt das Au Pair eine Dienstleistung (Mitwirken bei der Kinderbetreuung, Mitwirken bei einfachen Hausarbeiten, Bei der Betreuung von Haustieren im allgemeinen Zusammenleben in der Gastfamilie.
5. Die Gastfamilie nimmt zur Kenntnis, dass das Au Pair für die maximale Aufgabenerledigung im Schnitt von 6 Stunden pro Tag, bzw. 30 Stunden in der Woche ein Taschengeld von 280,00€ im Monat erhält. Es handelt sich bei dieser Zahlung um Taschengeld und nicht um eine Entlohnung. Gastfamilien werden hiermit darüber Aufgeklärt, dass das Taschengeld nicht mit dem tatsächlich geleisteten Stunden aufgerechnet werden kann. Beim Taschengeld handelt es sich um eine pauschale Zahlung je Monat. In Ausnahmefällen kann Taschengeld mit den tatsächlichen vertraglichen Tagen (nicht Anwesenheitstage) verrechnet werden.
6. Dem Au Pair steht Erholungsurlaub von einem Monat/Jahr (20 Tage bei einer 5 Tage- Woche / 24 Tage bei einer 6 Tage- Woche) zu. Die regulären freien Tage sind hierbei mitzuberücksichtigen. Die Gastfamilie kann Urlaub von 2 Wochen anordnen oder das Au Pair, bei beidseitigem Einverständnis auch mit in den Urlaub nehmen. Urlaub muss von beiden Seiten rechtzeitig (mind. 2 Wochen vorher) untereinander abgestimmt und beidseitig zugestimmt werden. Urlaub ist in jedem Fall bezahlt, dem entsprechend wird die Taschengeldzahlung fortgeführt. Anspruch auf Urlaub kann mit 2 Tagen je absolviertem Au Pair- Beschäftigungsmonat beantragt/gewährt werden.
7. Die Gastfamilie sollte (ggf. muss) dem Au Pair Ausflüge zum kulturellen und sprachlichen Austausch ermöglichen.
8. Das Au Pair ist, dem Ziel des Au Pair- Programms entsprechend verpflichtet, sich in der Gastfamilie zu integrieren, dazu gehört es auch, am gemeinsamen Leben in der Gastfamilie außerhalb der täglichen Aufgaben, teilzunehmen und mitzuwirken. Unsere Definition: Tätigkeiten (Arbeit) ist nur das, was von der Gastfamilie per Anweisung dem Au Pair übertragen worden ist. Das gemeinsame Zusammenleben und dazu gehört auch zusammen kochen, den Tisch decken, im Garten spielen, etc. wird nicht als Aufgaben (Arbeit) gewertet. Im Gegenzug ist die Gastfamilie auch verpflichtet, die Integration in der Gastfamilie zuzulassen.
9. Dem Au Pair stehen 1,5 freie Tage/Woche zu. Die freien Tage dürfen auch unter der Woche gegeben werden. Die freien Tage müssen zusammenhängend gewährt werden. Die freien Tage sind nicht an das Wochenende gebunden. Dem Au Pair stehen 4 freie Abende in der Woche zu. Wobei der Abend i.d.R. nach der allgemeinen täglichen Routine der Gastfamilie beginnt. Dies ist eine Einzelfallbetrachtungsweise und nicht nach Uhrzeit definiert. Dem Au Pair steht ein freier Sonntag im Monat zu, der ausnahmslos gewährt werden muss. Definition des AuPairVerein.de®e.V. „Freizeit und Arbeitszeit“: 30 Stunden je Woche entspricht die Zeit, in der das Au Pair Aufgaben nach Anweisung zu erledigen hat; 1,5 frei Tage/Woche, 4 freie Abende/Woche und 1 freier Sonntag/Monat entspricht der fixierten freien Zeit des Au Pair. = Die Zeiten dazwischen entspricht der Zeit des gemeinsamen Familienlebens, des kulturellen Austausches, der gemeinsamen Aktivitäten, etc. Diese Differenzzeiten sind keine „Arbeitszeit“ und auch keine „Freizeit“ des Au Pair und/oder der Familie.      
10. Zuschuss zum Sprachkurs muss in Höhe von mind. 840€/ Jahr dem Au Pair zur Verfügung gestellt werden, wenn das Au Pair einen Sprachkurs besucht. Die Gastfamilie kann nicht gänzlich den Besuch eines Sprachkurses verwehren. Die Gastfamilie hat die Möglichkeit, den Sprachkurs monatlich zu bezuschussen mit Zahlungen in Höhe von mind. 70,00€/Monat beim Besuch des Au Pair eines Sprachkurses. Der Zuschuss zum Sprachkurs verfällt bei Monaten, in denen das Au Pair keinen Sprachkurs besucht nicht! Mit Beginn und Besuch eines Sprachkurses werden die zurückgehaltenen Gelder des Zuschusses ausbezahlt. Zuschüsse zum Sprachkurs werden nur in der tatsächlichen Höhe der Kosten eines Sprachkurses wahlweise an das Au Pair oder an den Anbieter des Sprachkurses bezahlt.
11. Da jedes Au Pair beim AuPairVerein.de®e.V. ein eingetragenes Mitglied ist, können berechtigte Forderungen des Au Pair gegenüber der Gastfamilie durch den Verein geltend gemacht werden.
12. Die dem Au Pair übertragenden Aufgaben dürfen unter keinen Umständen ein Hausarbeit von 50% der Gesamttätigkeit innerhalb der 6 Stunden erlaubter Aufgabenerteilung übersteigen. Dem Sinn entsprechend ist eine Tätigkeit mit Schwerpunkt Hausarbeit keine Aufgabe eines Aupair und kann unter Umständen als illegale Beschäftigung gewertet werden. Ein Au Pair hat lediglich die Arbeitserlaubnis als Au Pair und diese darf nicht zum Zweck einer Haushaltshilfe missbraucht werden.    
Inhalte der AGB § 14 berufen sich auf die Quelle §12 BeschV, §11 BeschV, § 19c AufenthG und sind mit Stand 01.01.2025 © Copyright – geschützt und Eigentum des AuPairVerein.de®e.V.  
Rechtträger:                                                                                                                                                              AuPairVerein.de®e.V., Rosenweg 10, 88527 Unlingen,
Kontakt:                                                                                                                                                                       info@aupairverein.de, www.aupairverein.de, Tel.: +49 7374 920 494 6
Vorstand:                                                                                                                                                                                            Sascha Rutzen
Steuernummer:                                                                                                                                                       79060/00974
Eingetragener Verein:                                                                                                                                         Registergericht Ulm VR 722680
Deutsches Patent und Markenamt:                                                                                                           DPMA Registernummer 302024207757
Gerichtsstand:                                                                                                                                                           Amtsgericht Ulm
    
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